Erstellung von Nutzwertgutachten zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum.
Das Gutachten ist eine verbindliche Grundlage für die Einverleibung von Wohnungseigentum. Ziel ist die Ermittlung der Nutzwerte zur Bestimmung der Mindestanteile am selbstständigen Wohnungseigentum der gegenständlichen Liegenschaft.
Bei der Festsetzung der Nutzwerte wird jedes wohnungseigentumsfähige Objekt der Liegenschaft im Vergleich zu den übrigen wohnungseigentumsfähige Objekten bewertet.

Für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens sind folgende Schritte notwendig:

  • Erstellung von Bestandplänen
  • Konsenswirkung mit Behörden
  • Ermittlung der Nutzflächen aus Bestandsplänen
  • Nutzwertbestimmung
Gutachten Architekt DDI Markus Hangler

 

Auf der o.g. Grundlage ist es sinnvoll einen Wohnungseigentumsvertrag abzuschließen, damit eine dauerhafte rechtssichere Lösung zur Nutzung des gemeinsamen Eigentums gewährleistet wird.
Danach wird das Wohnungseigentum ins Grundbuch eingetragen (Verbücherung).
Erst durch die Eintragung ins Grundbuch wird das Wohnungseigentum begründet.
(Diese Leistungen werden über einen/eine NotarIn bzw. Rechtsanwalt/anwältin abgehandelt.)